Diisocyanate-Schulungen sind jetzt in 23 Sprachen verfügbar!
ISOPA ist stolz, bekannt zu geben dass die Diisocyanat-Schulungen jetzt in 23 Sprachen verfügbar sind. Diese umfassenden Kurse decken alle in der REACH-Beschränkung genannten Aufgaben ab, die am 24. August 2023 in Kraft treten.
“Dieser Erfolg ist ein Beweis für die harte Arbeit und das Engagement der Branche, und wir könnten nicht stolzer auf diesen bedeutenden Meilenstein sein. Unser herzlicher Dank gilt allen unseren Partnern und Experten, die jahrelange Anstrengungen unternommen haben, um dies zu ermöglichen.
Unser Engagement endet nicht hier; Wir werden weiterhin das Bewusstsein für diese neue gesetzliche Verpflichtung schärfen und uns bemühen, unsere Schulungsplattform weiter zu verbessern. Gemeinsam sorgen wir EU-weit für die Sicherheit aller Arbeitnehmer, die Diisocyanate verwenden.“
Da die Frist vom 24. August 2024 immer näher rückt, möchte ISOPA Sie über die neuesten Entwicklungen und Funktionen ihrer Schulungsplattform auf dem Laufenden halten.
Self-eLearning
Dank der neuen Tutorial-Videos von ISOPA sind Registrierungen für Einzelpersonen oder einer Gruppe von Mitarbeitern so einfach wie noch nie. Befolgen Sie die Schritte, um die richtigen Schulungen in der richtigen Sprache auszuwählen. https://www.isopa.org/wp-content/uploads/2023/03/ISOPA_book_a_WBT_v3.mp4
Ein paar Fakten um Missverständnisse auszuräumen!
Wer darf Schulungen durchführen und wer wird das kontrollieren?
Müssen auch Händler (Kundenberater, Vertriebsmitarbeiter), Maschinenhersteller, externe Lagerhalter usw. geschult werden?
Sind Unternehmen die ausschließlich „Low-free NCO“ PU Gießsysteme verarbeiten von dieser Vorschrift befreit?
In den nächsten Wochen werde ich möglichst viele Informationen diesbezüglich sammeln und hoffe auch, dass PU-verarbeitende Unternehmen mir Ihre Vorstellungen und Erfahrungen bei der Umsetzung berichten – es lohnt sich daher regelmäßig hier reinzuschauen.
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Die Anmeldung als Inhouse Trainer ist nicht nur für ausgebildete Sicherheitsfachkräfte möglich. In der Verordnung 2020/1149 steht, dass diese Schulung von einem Experten auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz durchgeführt werden dürfen, der seine Kenntnisse im Rahmen einer entsprechenden Ausbildung erlangt hat. Der fachliche Hintergrund z.b. eines entsprechenden Studiums und der Berufserfahrung ist hier ebenfalls ausreichend.
In der ersten Schulung habe ich als Ingenieur z.B. unsere Sicherheitsfachkraft mit geschult, um auch das notwendige fachliche Hintergrundwissen zu den Diisocsocyanaten aus Verarbeitersicht zu vermitteln.
Die Variante der Inhouse-Schulung ist für uns in jedem Fall die beste Variante. Neben den vorgeschriebenen Schulungsinhalten konnte sehr gut auf unsere Spezifika in der Verarbeitung eingegangen werden.
Wie wir dies bei neuen Mitarbeitern machen werden, steht hier noch nicht fest, da der zeitliche Aufwand für eine Level 3-Schulung schon nicht zu vernachlässigen ist. Für die einmalige Schulung der derzeitigen Mitarbeiter war dies in jedem Fall so lohnend. In der fünfjährlichen Folge wird dies sicher wieder so erfolgen.
Hallo Falk, vielen Dank für deinen Kommentar, der sehr informativ ist.
Unsere Mitarbeiter nehmen generell an einer jaehrlichen Sicherheitsunterweisung statt, in der der Umgang mit Diisocyanaten stets intensiv behandelt wird. Mit der Verordnung 2020/1149 gibt es nun klare Richtlinien zu den Schulungsinhalten.
Fuer die Umsetzung haben wir in unserem Unternehmen die Fachkraefte fuer Arbeitssicherheit zu In-House-Trainern ausbilden lassen. Die Schulung erfolgte durch ein Online-Training der ISOPA.
Fuer die In-House-Schulung der Mitarbeiter (Level 1 bis 3) haben wir die, von der ISOPA zur Verfuegung gestellten Schulungsmaterialen genutzt und durch unternehmensspezifische Elemente ergaenzt.
Auch dir Holger danke ich für deine Information zu dem Thema!
i.A.f. Polytec Thelen GmbH: „Wir haben die Schulung gemeinsam mit einem weiteren PU-Verarbeiter aus unserer Nähe für alle Mitarbeiter durchgeführt.
Interessant ist, welche zusätzlichen Aufgaben und Anforderungen aus dieser Schulung heraus auf uns zukommen, dabei geht es um zusätzliche Hygienemaßnahmen, Erstellen von weiteren Arbeits- und Verfahrensanweisungen (das beinhaltet besondere Verfahrensanweisungen für Störfälle an Maschinen), Notfallplänen und weiteres.
Hier sind wir gerade dabei, diese umzusetzen. Der Aufwand hierfür ist aber ein Vielfaches höher als die eigentliche Schulung.“